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Preise und AGB
| Preise ab 01.01.10 | ||||
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pro Person |
Doppelzimmer |
Doppelzimmer |
Einzelzimmer |
Einzelzimmer |
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Übernachtung + Frühstück
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30,- €
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24,- €
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36,- €
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30,- €
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Halbpension |
37,- €
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31,- €
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43,- €
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37,- €
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| Vollpension |
44,- € |
38,- € |
50,- € |
41,- € |
| Tagungspauschale |
54,- € |
48,- € |
60,- € |
51,- € |
Aufgrund der ab 01.01.2010 neuen gesetzlichen Umsatzsteuer für Übernachtungen auf 7% haben wir die Preise für Sie gesenkt!
Alle Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung.
Babybetten sind auf Anmeldung verfügbar.
Kleinkinder übernachten kostenfrei.
Kinder von 2 bis 12 Jahren bezahlen den halben Preis.
Dreibettzimmer kosten einen Aufpreis für die 3. Person gemäß Doppelzimmer.
Rabatte und Aktionspreise
Behindertengruppen erhalten Rabatte. Aktionsangebote (Pauschalangebote) werden saisonal angeboten. Informieren Sie sich einfach unverbindlich bei uns.
Wir empfehlen Ihnen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
gültig für die Hotelaufnahme
I Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels „FerienTagungsHotel Isny“ (Hotelaufnahmevertrag) des Stephanuswerkes Isny mit Rechtsträger Evangelische Heimstiftung GmbH Stuttgart, Hackstr. 12, 70190 Stuttgart.
2. Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler usw.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II Vertragsabschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande (Zugang der Reservierungsbestätigung beim Hotel). Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen verein-barten bzw. Geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kurtaxe ein.
4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufent-haltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IV Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme (No show)
1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
2. kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
o mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück,
o mindestens 70 % für Halbpensionsarrangements und
o mindestens 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
IV Rücktritt des Hotels
1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten (z.B. falls vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falsche Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann).
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 9 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
3. Die Anbringung von Dekorations-Material oder sonstigen Gegenständen an und in den Gebäuden ist mit dem Hotel abzu-stimmen.
4. Wenn seitens des Hotels – auf Verlangen des Kundens – technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft werden, handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Kunden. Dieser stellt das Hotel aus allen Ansprüchen der Überlassung seitens Dritter frei und haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen.
VI Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist Isny im Allgäu.
3. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab 01.05.2009
letzte Änderung der Seite: 05.01.2010
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